Irreführende Werbung mit Auszeichnungen oder Zertifizierungen

26.01.2012
Werbehinweise wie „Zertifizierte/r Immobilienmakler/in IHK-Zertifikat“ stellen eine Irreführung i. S. d. § 5 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UWG dar.

Es existiert zwar ein Bildungsabschluss der Industrie- und Handelskammern mit der Bezeichnung „Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in“; es kann auch ein Zertifikat mit der Bezeichnung „Immobilienmakler (IHK)“ erworben werden. Eine Zertifizierung des Personals wird jedoch nicht vorgenommen, sodass die Formulierung als irreführend zu beanstanden ist.

Zu diesem Ergebnis ist die Wettbewerbszentrale gelangt, die den Wettbewerbsverstoß festgestellt und eine außergerichtliche Einigung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erzielt hatte.

Quelle: wettbewerbszentrale.de, Rubrik "Aktuelles", Meldung vom 19.01.2012