Zugang zu den Daten der Finanzverwaltung

16.02.2012
Gutachterausschüsse sollen mehr Zugang zu den Daten der Finanzverwaltung erhalten. Am 14.02.2012 wurde der Gesetzentwurf an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versendet.

Zukünftig sollen die Finanzbehörden dem Gutachterausschuss auf Ersuchen nicht nur Auskünfte über Grundstücke erteilen, soweit dies zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen und Enteignungsentschädigungen erforderlich ist. Die Verpflichtung des Finanzamtes soll auch dann bestehen, wenn die Auskunft zur Ermittlung von Verkehrswerten und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte erforderlich ist.

Dies sieht zumindest der aktuelle "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" vor.

Hintergrund ist, dass Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten steuerartenübergreifend, insbesondere für die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer, benötigt werden. So fließen Bodenrichtwerte in die Bemessungsgrundlagen mehrerer Steuerarten ein. Namentlich bei einheitlichen Kaufverträgen kommt es mangels wirtschaftlicher Kaufpreisaufteilung zu Fehlern in der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung und infolgedessen bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte. Soweit die Finanzverwaltung beispielsweise im Bereich der Land- und Forstwirtschaft unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Kaufpreisaufteilungen vornimmt, kann sie ihre Ermittlungsergebnisse künftig den Gutachterausschüssen zur Verfügung stellen. Dadurch soll der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in angemessener Weise Rechnung getragen werden.

Im Übrigen soll mit dem Gesetz die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst werden.

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 sieht vor, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Bauplanungsrecht zu stärken. Des Weiteren wurde vereinbart, die Baunutzungsverordnung umfassend zu prüfen. Durch die Reaktorkatastrophe am 11. März 2011 in Japan hat sich die Notwendigkeit einer beschleunigten Energiewende gezeigt, weshalb der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen wurde und bereits am 30. Juli 2011 als Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in Kraft getreten ist. In einem zweiten Teil soll nunmehr die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden gestärkt und die Baunutzungsverordnung angepasst werden.

Die Stärkung der Innenentwicklung zielt u.a. auf eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme ab. Daher soll zukünftig im BauGB ausdrücklich geregelt werden, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll. Ferner sollen zentrale Versorgungsbereiche durch eine ausdrückliche Darstellungsmöglichkeit im Flächennutzungsplan unterstützt und die Steuerungsmöglichkeiten der Kommunen im Hinblick auf die Ansiedlung von Vergnügungsstätten präzisiert werden. Der Entwurf enthält auch Regelungen zum vereinfachten Umgang mit verwahrlosten, nicht mehr wirtschaftlich nutzbaren Gebäuden und greift weitere Anliegen mit Bezug zur Innenentwicklung auf. Darüber hinaus ist auf Grund des Strukturwandels im Außenbereich beabsichtigt, eine Regelung für gewerbliche Intensivtierhaltungsanlagen einzuführen.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist geplant, den Vollgeschossbegriff bundesrechtlich zu definieren und die Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung flexibler zu gestalten, was zugleich der weiteren Stärkung der Innenentwicklung dient. Des Weiteren ist geplant, eine generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten vorzusehen.

Am 14.02.2012 wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" des BMVBS an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll 2012 abgeschlossen werden.

Siehe auch News zum ersten Teil der Novelle des Bauplanungsrechts: Link:Teil der Bauplanungrechtsnovelle vorgezogen Teil der Bauplanungrechtsnovelle vorgezogen


Download:Referentenentwurf zum Baugesetzbuch vom 14.02.2012 Referentenentwurf zum Baugesetzbuch vom 14.02.2012