Allgemeine Geschäftsbedingungen der goValue GmbH
1. Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der goValue GmbH (nachfolgend 'goValue' genannt) und ihren Auftraggebern (Beauftragern von Bewertungs- u.a. Dienstleistungen), soweit mit diesem nichts anderes vertraglich schriftlich vereinbart wurde.
2. Gegenstand des Auftrags
Der Auftraggeber gibt bei goValue eine in Abschnitt 3 näher beschriebene (Bewertungs)Leistung in Auftrag. goValue vermittelt diesen Auftrag an einen geeigneten Bewerter, der entsprechend den hohen Standards von goValue die (Bewertungs)Leistung erbringt. Die Abrechnung des Auftrags erfolgt durch goValue.
3. (Bewertungs)Leistungen
goValue vermittelt Aufträge zu folgenden (Bewertungs)Leistungen:
- Der Auftraggeber beauftragt goValue mit der Vermittlung der (Bewertungs)Leistung an einen sogenannten Bewerter.
- goValue wählt einen für diesen Auftrag geeigneten Bewerter aus und beauftragt diesen unmittelbar nach Eingang des Auftrags im Namen des Auftraggebers mit der Erstellung dieser Leistung. Die Leistungserbringung erfolgt auf der Grundlage allgemein anerkannter und von goValue dem Bewerter vorgegebenen Regeln und Standards. Der Inhalt und die äußere Form der (Bewertungs)Leistung ist standardisiert und entspricht den auf der Internetseiten von goValue hinterlegten Mustern.
- Der beauftragte Bewerter erbringt die beauftragte (Bewertungs)Leistung und übergibt diese an goValue. Die Fertigstellungsfrist richtet sich nach der Auftragsart. Sie beträgt bei Bewertungsleistungen i.S.v. Ziffer 3 a) - maximal drei Wochen und bei Dienstleistungen i.S.v. Ziffer 3 e) f) maximal eine Woche.
- Ist abzusehen, dass eine fristgerechte Erbringung der beauftragten Leistung nicht möglich ist, so erfolgt eine umgehende Mitteilung (spätestens drei Tage nach bekannt werden des Hinderungsgrundes) durch goValue an den Auftraggeber. In diesem Fall wird eine individuelle Fertigstellungsfrist einvernehmlich vereinbart.
- Die Übermittlung der beauftragten Leistung inkl. Honorarrechnung erfolgt durch goValue.
- Mängel müssen unverzüglich goValue unverzüglich angezeigt werden. goValue leitet die Mängelanzeige unmittelbar an den Bewerter unter der Maßgabe der Nacherfüllung in angemessener Frist weiter.
4. Durchführung der Auftragsabwicklung
Die Auftragsabwicklung erfolgt grundsätzlich gemäß der nachfolgenden Beschreibung:
- Der Auftraggeber beauftragt goValue mit der Vermittlung der (Bewertungs)Leistung an einen sogenannten Bewerter.
- goValue wählt einen für diesen Auftrag geeigneten Bewerter aus und beauftragt diesen unmittelbar nach Eingang des Auftrags im Namen des Auftraggebers mit der Erstellung dieser Leistung. Die Leistungserbringung erfolgt auf der Grundlage allgemein anerkannter und von goValue dem Bewerter vorgegebenen Regeln und Standards. Der Inhalt und die äußere Form der (Bewertungs)Leistung ist standardisiert und entspricht den auf der Internetseiten von goValue hinterlegten Mustern.
- Der beauftragte Bewerter erbringt die beauftragte (Bewertungs)Leistung und übergibt diese an goValue. Die Fertigstellungsfrist richtet sich nach der Auftragsart. Sie beträgt bei Bewertungsleistungen i.S.v. Ziffer 3 a) - maximal drei Wochen und bei Dienstleistungen i.S.v. Ziffer 3 e) f) maximal eine Woche.
- Ist abzusehen, dass eine fristgerechte Erbringung der beauftragten Leistung nicht möglich ist, so erfolgt eine umgehende Mitteilung (spätestens drei Tage nach bekannt werden des Hinderungsgrundes) durch goValue an den Auftraggeber. In diesem Fall wird eine individuelle Fertigstellungsfrist einvernehmlich vereinbart.
- Die Übermittlung der beauftragten Leistung inkl. Honorarrechnung erfolgt durch goValue.
- Mängel müssen unverzüglich goValue unverzüglich angezeigt werden. goValue leitet die Mängelanzeige unmittelbar an den Bewerter unter der Maßgabe der Nacherfüllung in angemessener Frist weiter.
5. Pflichten des Auftraggebers im Einzelnen
Der Auftraggeber liefert bei Auftragserteilung der goValue die nachfolgend aufgeführten Informationen:
- gewünschte (Bewertungs)Leistung
- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Name und Anschrift des Eigentümers (falls vom Auftraggeber abweichend)
- Adresse des Bewertungsobjekts
- Kontaktdaten des Ansprechpartner vor Ort (entfällt bei anonymer Außenbesichtigung)
- Vollmacht zur Beschaffung der nachfolgend genannten Informationen
- aktueller Grundbuchauszug, Mietverträge und Mietzusammenstellung, wenn deren Inhalt berücksichtigt werden soll
- Angaben darüber, ob die derzeitige Bebauung und Nutzung des Grundstücks genehmigt ist
Der Auftraggeber sollte nachfolgend aufgeführte Informationen/Unterlagen falls vorhanden liefern. Dies kann ggf. den Erstellungsprozess vereinfachen, beschleunigen und verbilligen:
- aktuelle Katasterkarte
- Bauzeichnungen
- Berechnungen der Wohn- und/oder Nutzflächen
- Berechnung des Gebäuderauminhalts und Angabe der Berechnungsgröße (z.B. Umbauter Raum oder Bruttorauminhalt)
- ggf. den tatsächlichen Kaufpreis
6. Pflichten von goValue im Einzelnen
goValue erteilt ausschließlich qualitätsgesicherten Bewertern im Namen des Auftraggebers den Auftrag zur Erstellung der unter Nr. 3 dieses Vertrags genannten (Bewertungs)Leistungen und leitet die erstellten Leistungen an den Auftraggeber weiter.
goValue verpflichtet die beauftragten Bewerter, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln.
goValue trifft mit dem beauftragten Bewerter eine Haftpflichtvereinbarung, die die Haftung zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerter regelt.
goValue stellt sicher, dass die Bewerter eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 150.000,- € für Vermögensschäden abgeschlossen haben.
In Einzelfällen kann der Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung eine höhere Deckungssumme fordern. Der Auftraggeber erklärt sich in einem solchen Fall bereit, die dadurch zusätzlich anfallende objektbezogene Versicherungsprämie zu übernehmen.
7. Honorarvereinbarung
Die Vergütung der erbrachten Leistung richtet sich nach der auf der Internetseite
www.govalue.de hinterlegten allgemeinen Produkt- und Preisübersicht der goValue. Der entsprechende Betrag wird dem Auftraggeber jeweils von goValue in Rechnung gestellt, die ihrerseits mit dem jeweiligen Bewerter abrechnet. Über diese vereinbarten Beträge hinausgehende Ansprüche seitens goValue und des Bewerters bestehen nicht.
8. Zahlungsvereinbarung
Das Honorar für Besichtigungsprotokolle und Bautenstandsberichte wird mit der Beauftragung fällig.
Das Honorar für die Erstellung von Wertgutachten wird goValue dem Auftraggeber nach Fertigstellung in Rechnung stellen. Das Honorar wird grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Eingang eines einwandfreien Gutachtens und der Rechnung bei dem Auftraggeber auf das von goValue angegebene Konto bezahlt.
9. Haftungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und goValue
Sollte dem Auftraggeber durch die in Abschnitt 4 dieser Bedingungen beschriebenen Auftragsabwicklung ein nachweislicher Schaden entstehen, so gilt nachfolgende Haftungsvereinbarung:
goValue haftet, sofern dem Auftraggeber oder (im Falle einer vereinbarten Drittverwendung) ein Dritter Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von goValue beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet goValue nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch 150.000,- € begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreters und Betriebsangehörigen von goValue für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
goValue haftet nicht für Schäden, die auf Pflichtverstößen des beauftragten Bewerters beruhen. Für derartige Pflichtverstöße haftet ausschließlich der beauftragte Bewerter, mit dem goValue im Auftrag des Auftraggebers folgende Haftungsvereinbarung trifft.
10. Haftungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Bewerter
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass goValue in seinem Namen mit dem beauftragten Bewerter folgende Haftungsvereinbarung trifft: Der Bewerter haftet, sofern der Auftraggeber oder (im Falle einer vereinbarten Drittverwendung) ein Dritter Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Bewerters beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Bewerter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Betriebsangehörigen des Bewerters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen und Daten, die von Dritten im Rahmen der Gutachtenbearbeitung bezogen oder übermittelt werden, ist auf die Höhe des für den Bewerters möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Dritten beschränkt. Die Haftung ist für jeden Einzelfall auf maximal 150.000,- € begrenzt.
11. Verschwiegenheit
Sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nach Beendigung des Auftrags an den Auftraggeber zurückgegeben. Relevante Kopien dürfen durch die Bewerter zum Verbleib in deren Akten angefertigt werden. goValue verpflichtet sich, Unterlagen, Zeichnungen und sonstige Tatsachen, die im Rahmen des jeweiligen Auftrags bekannt werden, sowie den Inhalt der, das Bewertungsobjekt des Auftraggebers betreffenden, (Bewertungs)Leistung (nachfolgend 'Vertrauliche Informationen' genannt) streng geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Auftrags zu verwenden. goValue verpflichtet ihre Mitarbeiter - auch für die Zeit nach deren Ausscheiden - zu einer entsprechenden Geheimhaltung. goValue legt dieselben Verpflichtungen auch allen Bewertern und sonstigen firmenfremden Personen und Unternehmen auf, die sie zur Erfüllung des Auftrags herangezogen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung nach den vorstehenden Absätzen gilt über die Zeit der reinen Auftragserledigung hinaus.
12. Hinweis zum Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten gemäß Datenschutzgesetz elektronisch gespeichert und anonymisiert zu statistischen Zwecken weiterverarbeitet bzw. anonymisiert weitergegeben werden dürfen. Dies dient u.a. dazu, dass die Grundlagen für zukünftige Bewertungen noch sicherer werden. goValue versichert, dass in keinem Falle Rückschlüsse auf die Daten des einzelnen Grundstücks oder auf persönliche Daten des Auftraggebers sowie Eigentümer des Grundstücks möglich sind.
13. Vertragsdauer, Kündigung
Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund richtet sich die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistung nach der auf der Internetseite
www.govalue.de hinterlegten allgemeinen Produkt- und Preisübersicht von goValue. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Sinzig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.
15. Schlussbestimmungen
Soweit die Voraussetzungen nach § 38 ZPO vorliegen, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag nach dem beruflichen Sitz von goValue. Dies gilt auch, wenn über die Wirksamkeit dieses Vertrags gestritten wird. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung. Sind einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, wird davon die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dann die Regelung gelten, die dem gewollten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zweckentsprechende Bestimmungen zu ersetzen.